Gut zu wissen

LOGOPÄDIE OHNE FRAGEZEICHEN

INFORMATIONEN ZU MEINER PRAXIS

PARKEN & BARRIEREFREIHEIT

Neben dem Notburgahaus (Thermenstraße) stehen Ihnen kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Mittels Aufzug gelangen Sie barrierefrei in meine Praxis im dritten Stock.

Die Räumlichkeiten und die Sanitäranlage sind rollstuhlgerecht gestaltet.

 

THERAPIEZEIT IST AUCH ELTERNZEIT

Es ist nicht immer notwendig, dass Eltern oder Erziehungsberechtigte während der Therapiestunde anwesend sind. Sie können diese Zeit gerne für sich nutzen, um durch den Markt zu bummeln oder ein wenig zu entspannen. Das Ortszentrum ist von meiner Praxis aus in wenigen Minuten zu erreichen. 

 

SCHWEIGEPFLICHT

LogopädInnen unterliegen der Schweigepflicht. Das heißt, dass keine Informationen über Kinder und deren Familien an Dritte weitergegeben werden dürfen. Da mir gegenseitiges Vertrauen sehr wichtig ist, lege ich darauf großen Wert.

  

SYSTEMISCHES ARBEITEN

Um die Welt der Kinder besser zu verstehen, ist es wichtig, auch andere Personen mit einzubeziehen. Abgesehen von regelmäßigen Gesprächen mit Eltern oder Erziehungsberechtigten, vernetze ich mich auch gerne mit KindergartenpädagogInnen, LehrerInnen oder anderen Personen im Umfeld des Kindes. Erfahrungsgemäß trägt es positiv zum Therapieerfolg bei, wenn möglichst viele SystempartnerInnen in die gleiche Richtung arbeiten. Der Austausch mit PädagogInnen oder BetreuerInnen gibt oft Einblicke in Situationen, die manchmal selbst Eltern nicht beurteilen können, wie zum Beispiel das Verhalten des Kindes im Klassenverband oder in Kindergartengruppen. Ein umfangreiches Bild von Ihrem Kind hilft mir, es in seiner Entwicklung noch zielgerichteter zu unterstützen.

Diese Vernetzungsgespräche finden ausschließlich mit Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten statt, da ich der Schweigepflicht unterliege.

 

MANCHMAL KOMMT ETWAS DAZWISCHEN

Wenn Ihr Kind krank ist oder Sie am vereinbarten Termin verhindert sind, rufen Sie mich bitte rechtzeitig an oder schicken mir eine SMS. Eine kurzfristige Absage, innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin, wird in Rechnung gestellt, da dieser nicht mehr anderweitig vergeben werden kann. 

 

THERAPIEVERORDNUNG UND KOSTENERSTATTUNG

Für die Inanspruchnahme einer logopädischen Therapie ist eine Verordnung vom Facharzt notwendig. Diese kann ein Zahnarzt, Kieferorthopäde, Phoniater, Kinderarzt, Neurologe oder HNO-Arzt ausstellen (20 Einheiten à 60 min). Die Verordnung müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen.

Am Ende des Monats erhalten Sie eine Teilrechnung, welche zuerst bezahlt werden muss und dann zur teilweisen Rückerstattung der Kosten bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden kann.

Die Höhe der Rückvergütung ist abhängig von der Krankenversicherungsanstalt, liegt jedoch bei mindestens 50%.

Bei einer ambulanten Zusatzversicherung besteht eine vollständige Kostendeckung.

Wenn ein Bescheid nach dem Tiroler Rehabilitationsgesetz vorliegt, verrechne ich direkt mit dem Land Tirol (Abteilung Soziales), hier fällt ein geringer Selbstbehalt an.

 

THERAPIEHUND AKITO

Mein Therapiehund ist normalerweise in der Praxis anwesend.  

Da es jedoch Menschen gibt, die an Allergien leiden oder sich vor Hunden fürchten, ist Akito nur nach Einwilligung der Kinder sowie der Eltern oder Erziehungsberechtigten in der Sprachoase anzutreffen.